Gerichtliches Mahnverfahren

Mahnbescheid
online beantragen

Mahnbescheid online beantragen in wenigen Minuten. Komplett digital, vollautomatisch verarbeitet und unter anwaltlicher Verantwortung beim zuständigen Mahngericht eingereicht.

Grundlagen

Was ist ein
Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Dokument, mit dem Sie offene Geldforderungen schnell und kostengünstig geltend machen können, ohne ein vollständiges Klageverfahren durchlaufen zu müssen. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in den §§ 688 ff. ZPO geregelt und wird vom zuständigen Mahngericht durchgeführt.

Wenn Sie einen Mahnbescheid online beantragen, läuft der gesamte Prozess über unsere Plattform digital und weitgehend automatisiert. Sie erfassen Ihre Daten online, der Antrag wird automatisch aufbereitet und von unseren Rechtsanwälten geprüft und beim zuständigen Mahngericht eingereicht.

Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel. Damit können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten und Ihr Geld einfordern.

Voraussetzungen für das Mahnverfahren: Ihre Forderung muss auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sein, sie darf nicht von einer Gegenleistung abhängen und der Schuldner muss einen bekannten Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben.

Vollautomatisiert

Digitale Erfassung, automatische Verarbeitung, Einreichung regelmäßig innerhalb von 24 Stunden. Sie werden über jeden Schritt informiert.

Schuldner trägt die Kosten

Bei berechtigten Forderungen hat der säumige Schuldner die Gerichts- und Anwaltsgebühren zu tragen.

Datensicherheit

Die gesamte Kommunikation erfolgt verschlüsselt und wird streng vertraulich behandelt.

Warum online?

Mahnbescheid online beantragen:
Ihre Vorteile

Wer einen Mahnbescheid beantragen möchte, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten: den Antrag selbst über das Onlineportal der Justiz stellen, einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen oder den Mahnbescheid online über unsere Plattform beantragen. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile.

Beim Selbstantrag über das Justizportal müssen Sie den amtlichen Vordruck fehlerfrei ausfüllen, die Zuständigkeit des Mahngerichts selbst ermitteln, das Aktenzeichen korrekt erstellen und die Gerichtsgebühren berechnen. Fehler führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Bei einem Rechtsanwalt vor Ort erhalten Sie persönliche Beratung, warten aber oft mehrere Tage auf einen Termin und zahlen dieselben gesetzlichen Gebühren.

Sofort starten, jederzeit

Kein Termin nötig, keine Wartezeit. Sie können Ihren Mahnbescheid online beantragen, wann es Ihnen passt, auch am Wochenende oder spätabends.

Fehler ausgeschlossen

Unser System validiert Ihre Eingaben automatisch und berechnet Zinsen, Gebühren und Zuständigkeit. Ihr Antrag wird zusätzlich von einem Rechtsanwalt geprüft.

Gesetzliche Gebühren

Es fallen ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Keine versteckten Kosten, keine prozentuale Provision.

Schnelle Einreichung

Nach Zahlungseingang reichen wir Ihren Antrag zeitnah beim zuständigen Mahngericht ein. Kein wochenlanges Warten auf einen Anwaltstermin.

Schritt für Schritt

Der Ablauf

1

Online-Antrag ausfüllen

Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrer Forderung und zum Schuldner. In wenigen Minuten, komplett online. Keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich.

2

Automatische Verarbeitung

Ihr Antrag wird automatisch aufbereitet, anwaltlich geprüft und beim zuständigen Mahngericht eingereicht. Regelmäßig innerhalb von 24 Stunden.

3

Zustellung an den Schuldner

Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Ab Zustellung hat er zwei Wochen Zeit, der Forderung zu widersprechen.

4

Vollstreckungsbescheid

Widerspricht der Schuldner nicht, beantragen wir auf Ihren Wunsch frist- und formgerecht den Vollstreckungsbescheid. Legt der Schuldner auch dagegen keinen Einspruch ein, ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Hierfür fallen gesonderte Gebühren an, über die wir Sie vorher informieren.

5

Zwangsvollstreckung

Ist Ihre Forderung tituliert, leiten wir auf Ihren Wunsch die Zwangsvollstreckung ein:

  • Ein Gerichtsvollzieher pfändet Vermögenswerte des Schuldners
  • Konten des Schuldners werden gepfändet
  • Arbeitseinkommen kann gepfändet werden
  • Schuldner muss Vermögensauskunft erteilen
Hierfür fallen gesonderte Gebühren an, über die wir Sie vorher informieren.

Langzeitüberwachung

Führt die Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Begleichung, nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Eine Zwangsvollstreckung aus einem titulierten Anspruch ist bis zu 30 Jahre lang möglich.

Typische Fälle

Wann lohnt sich ein
Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt und Sie davon ausgehen, dass die Forderung dem Grunde nach nicht bestritten wird. Das Mahnverfahren ist deutlich schneller und kostengünstiger als ein Klageverfahren und eignet sich besonders für klare, unstreitige Geldforderungen.

Im Vergleich zum Klageverfahren fallen beim Mahnverfahren nur die deutlich geringeren Gerichtsgebühren an. Außerdem ist kein Gerichtstermin erforderlich, es müssen keine Beweise vorgelegt werden und die Bearbeitungszeit ist erheblich kürzer. Wenn der Schuldner nicht widerspricht, erhalten Sie bereits nach wenigen Wochen einen vollstreckbaren Titel.

Unbezahlte Rechnungen

Ihr Kunde hat eine Rechnung für Waren oder Dienstleistungen erhalten, die Zahlungsfrist ist verstrichen und eine Mahnung blieb erfolglos. Klassischer Fall für einen Mahnbescheid.

Handwerkerleistungen

Sie haben eine handwerkliche Leistung erbracht, die Arbeit wurde abgenommen, aber der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Vergütung nicht.

Miet- und Pachtrückstände

Ihr Mieter oder Pächter ist mit Zahlungen im Rückstand. Mit einem Mahnbescheid können Sie ausstehende Mieten und Nebenkosten gerichtlich geltend machen.

Darlehensrückzahlung

Sie haben jemandem Geld geliehen und der vereinbarte Rückzahlungstermin ist überschritten. Auch private Darlehen können per Mahnbescheid eingefordert werden.

Mahnbescheid oder Klage? Das Mahnverfahren eignet sich nicht für Forderungen, die der Schuldner voraussichtlich bestreiten wird. In diesem Fall ist eine direkte Klage oft der bessere Weg, weil bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid das Verfahren ohnehin in ein Klageverfahren übergeleitet wird. Bei Fragen erreichen Sie uns über kehl.legal/kontakt.

Was wir für Sie tun

Unsere Leistungen

Digitaler Antrag

Daten eingeben, absenden, fertig. Unser System verarbeitet Ihren Antrag automatisch. Keine Formulare, kein Papierkram.

Automatisiert & anwaltlich geprüft

Ihr Antrag wird automatisch aufbereitet, von zugelassenen Rechtsanwälten geprüft und direkt beim Mahngericht eingereicht.

Transparente Kosten

Alle Gebühren werden vorab berechnet und angezeigt: Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Zahlungsmittel. Keine versteckten Kosten.

Sofortige Verarbeitung

Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang automatisch verarbeitet und regelmäßig innerhalb von 24 Stunden beim Mahngericht eingereicht.

Sichere Zahlung

Bezahlung bequem und sicher über PayPal. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht gespeichert.

Bestätigung per E-Mail

Sie erhalten sofort eine Bestätigung mit Vorgangsnummer. So haben Sie jederzeit den Überblick über Ihren Antrag.

Keine Provision, anders als beim Inkassobüro

Viele Inkassobüros verlangen eine prozentuale Provision von Ihrer Forderung. Bei uns zahlen Sie ausschließlich die gesetzlichen Gebühren. Transparent und fair. Sie erhalten 100% Ihrer Forderung, wenn der Schuldner zahlt.

Kostenrechner

Was kostet ein Mahnbescheid?

Geben Sie Ihren Forderungsbetrag ein und sehen Sie sofort die anfallenden Kosten. Die angezeigten Beträge sind Fixpreise, inklusive aller Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Zahlungsmittel. Keine weiteren Kosten.

EUR

Die Kosten eines Mahnbescheids sind gesetzlich festgelegt und richten sich ausschließlich nach dem Streitwert. Es handelt sich um Festpreise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Keine versteckten Kosten, keine Provision. Die oben berechneten Kosten gelten für den Mahnbescheid selbst. Für einen anschließenden Vollstreckungsbescheid oder ein streitiges Verfahren fallen gesonderte Gebühren an, über die wir Sie vorher informieren.

Bei berechtigten Forderungen hat der Schuldner die gesamten Kosten des Mahnverfahrens zu tragen. Sie legen die Gebühren zunächst aus und fordern sie als Nebenforderung vom Schuldner ein. Die Kosten werden direkt im Mahnbescheid als erstattungsfähige Nebenforderung geltend gemacht.

Antworten

Häufige Fragen

Was kostet ein Mahnverfahren? +

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren (GKG) und Anwaltsgebühren (RVG) zusammen. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Streitwert. Es handelt sich um Festpreise, keine Provision.

Im Mahnverfahren fällt nur die halbe Gerichtsgebühr an (0,5 GKG) und die Anwaltsgebühren betragen nur eine 1,0 Verfahrensgebühr statt der üblichen 1,3 im Klageverfahren. Bei einer Forderung von 1.000 € liegen die Gerichtskosten bei ca. 30 € und die Anwaltsgebühren bei 93 € netto zzgl. USt.

Bei berechtigten Forderungen hat der Schuldner sämtliche Kosten des Mahnverfahrens zu tragen. Sie legen die Gebühren zunächst aus und fordern sie als Nebenforderung vom Schuldner ein. Mit unserem Kostenrechner können Sie die genauen Kosten für Ihren Betrag berechnen.

Wie lange dauert das Verfahren? +

Nach Antragstellung erlässt das Gericht den Mahnbescheid in der Regel innerhalb weniger Tage. Der Schuldner hat dann zwei Wochen Widerspruchsfrist. Insgesamt können Sie bei reibungslosem Ablauf bereits nach drei bis sechs Wochen einen vollstreckbaren Titel in Händen halten.

Muss ich vorher außergerichtlich gemahnt haben? +

Ein Mahnbescheid wird vom Gericht grundsätzlich auch ohne vorherige außergerichtliche Mahnung erlassen. Ohne Mahnung besteht aber unter Umständen kein Anspruch auf Verzugsschaden (Zinsen, Mahnkosten). Daher ist es empfehlenswert, den Schuldner zumindest einmal gemahnt zu haben. Eine E-Mail mit Fristsetzung genügt, besser ist ein Einwurfeinschreiben. Verzug kann auch ohne Mahnung eintreten, z. B. bei einem vertraglich vereinbarten Zahlungsziel oder nach § 286 Abs. 2 und 3 BGB.

Was ist die Verzugspauschale von 40 EUR? +

Ist der Schuldner ein Unternehmer (kein Verbraucher), haben Sie bei Verzug Anspruch auf eine Pauschale von 40,00 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Diese Pauschale wird auf etwaige Mahnkosten und sonstige Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Sie können die Pauschale direkt im Antrag geltend machen.

Wer trägt die Kosten des Mahnverfahrens? +

Bei berechtigten Forderungen hat der säumige Schuldner die Gerichts- und Anwaltsgebühren zu tragen. Sie legen die Kosten zunächst aus, können diese aber vom Schuldner als Nebenforderung einfordern.

Was passiert bei Widerspruch des Schuldners? +

Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, verfolgen wir auf Ihren Wunsch die Angelegenheit vor dem Prozessgericht im streitigen Verfahren weiter. Hierfür fallen gesonderte Gebühren an, über die wir Sie vorher informieren. Die Gebühren für das Mahnverfahren werden dabei kraft Gesetzes auf die Prozesskosten angerechnet.

Ab welchem Betrag lohnt sich ein Mahnbescheid? +

Das Mahnverfahren ist für Forderungen bis 5.000 € besonders attraktiv, da hier die Kostenersparnis gegenüber einem Klageverfahren am größten ist. Aber auch bei höheren Beträgen kann es sinnvoll sein, etwa wenn die Forderung voraussichtlich unbestritten bleibt.

Sind meine Daten sicher? +

Die gesamte Kommunikation erfolgt verschlüsselt. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen behandelt.

Kann ich einen Mahnbescheid online beantragen? +

Ja. Über unsere Plattform können Sie einen Mahnbescheid vollständig online beantragen. Sie füllen einen geführten Fragebogen aus, wir bereiten den Antrag automatisch auf und reichen ihn unter anwaltlicher Verantwortung beim zuständigen Mahngericht ein. Sie müssen kein Formular herunterladen und keinen Anwalt persönlich aufsuchen.

Brauche ich einen Anwalt für den Mahnbescheid? +

Im Mahnverfahren besteht kein Anwaltszwang. Sie können den Antrag also grundsätzlich auch selbst stellen. In der Praxis treten jedoch häufig Fehler bei der Antragstellung auf, die zu Rückfragen des Gerichts und Verzögerungen führen. Über unsere Plattform wird Ihr Antrag automatisch validiert und von einem zugelassenen Rechtsanwalt geprüft, sodass Fehler vermieden werden. Die anfallenden Anwaltsgebühren hat bei berechtigten Forderungen der Schuldner zu tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Inkasso? +

Ein Inkassobüro mahnt den Schuldner außergerichtlich an und versucht, die Zahlung ohne Gerichtsverfahren zu erwirken. Dafür verlangt es in der Regel eine prozentuale Provision von Ihrer Forderung. Ein Mahnbescheid ist dagegen ein gerichtliches Verfahren: Er führt zu einem vollstreckbaren Titel, mit dem Sie die Zwangsvollstreckung betreiben können. Bei uns zahlen Sie ausschließlich gesetzliche Gebühren, keine Provision. Sie erhalten also 100 % Ihrer Forderung, wenn der Schuldner zahlt.

Welches Mahngericht ist zuständig? +

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers (Gläubigers). In jedem Bundesland gibt es ein zentrales Mahngericht, das für die Bearbeitung aller Mahnanträge zuständig ist. Unser System ermittelt das zuständige Mahngericht automatisch anhand Ihrer Postleitzahl. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Nächster Schritt

Lassen Sie Ihre Forderung
nicht verjähren

Je früher Sie handeln, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld. Starten Sie jetzt Ihren Antrag. Einfach, schnell und rechtssicher.

Transparente Kosten Schnelle Bearbeitung